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Kündigungsfrist

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    Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist gemäß Satzung §5(5)b zum Halbjahr 30.06. oder zum Jahresende 31.12. unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig. Bei einem Austritt zum 30.06. muss die Kündigung bis zum 31.03. eingegangen und bei einem Austritt zum 31.12. muss die Kündigung bis zum 30.09. eingegangen sein.